Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang § 3 Vertragsschluss und Button-Pflicht nach § 312j BGB § 4 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung, Rechnung § 5 Leistungserbringung, Zustellung, Helfer-Modus § 6 Widerrufsrecht und ausdrücklicher Widerrufsverzicht § 7 Nutzungsrechte am Report § 8 Haftung und Haftungsbeschränkung § 9 Zahlen-Ausgabe, Spannen-Charakter und Verbindlichkeit behördlicher Bescheide § 10 Keine Rechts- und Steuerberatung, RDG-Nebenleistungs-These § 11 Anwendungsbereich, Geoblocking, anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Nutzung § 12 Datenschutz und Zero-Knowledge-Hinweis § 13 Änderungen der AGB, Schlussbestimmungen § 14 Gerichtsstand, Recht, Streitbeilegung
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge über den Kauf des kostenpflichtigen Sozialleistungs-Reports (im Folgenden "Report") und aller mit dem Report verbundenen Nebenleistungen, die über das Online-Angebot zuschussfreunde.de (im Folgenden "Angebot") angebahnt und abgeschlossen werden.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist:
Tobias Wenderoth
ZuschussFreunde
Paul-Joseph-Str. 12
64658 Fürth (Odenwald)
Deutschland
Telefon: 06253-9381187
E-Mail: hello@zuschussfreunde.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE365095290
ZuschussFreunde wird als nicht eingetragene Geschäftsbezeichnung des Einzelunternehmens Tobias Wenderoth geführt. Eine separate juristische Person besteht nicht. Im Folgenden wird der Anbieter auch als "wir" oder "Verantwortlicher" bezeichnet; der Vertragspartner auf Nutzer-Seite wird als "Sie" oder "Käufer" bezeichnet.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein Vertragsschluss mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist im MVP-Stand nicht vorgesehen und setzt eine gesonderte Absprache voraus.
(4) Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss nicht dauerhaft bei uns gespeichert; eine spätere Abrufmöglichkeit über einen Nutzer-Account besteht nicht. Sie erhalten die zur Zeit des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB zusammen mit der Auftragsbestätigung per E-Mail zugesandt (§ 312f Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 312f Absatz 3 BGB für digitale Inhalte).
(5) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(6) Ihre Zustimmung zur Geltung dieser AGB (Einbeziehung nach § 305 Absatz 2 BGB) erfolgt durch ausdrücklichen Klick auf die entsprechende Pflicht-Checkbox auf Screen 09 (E-Mail-Capture) vor Abgabe der verbindlichen Bestellung. Zum Zeitpunkt dieses Klicks werden Ihnen die AGB in klar sichtbarer Weise zur Kenntnis gegeben und stehen in zumutbarer Weise zum Abruf und zur Speicherung zur Verfügung (Verlinkung im Fußbereich und direkt neben der Checkbox).
(7) Begriffsbestimmungen für dieses Dokument:
- Report: Der individuell erstellte Sozialleistungs-Report als PDF-Datei und als Web-Ansicht, Gegenstand des Kaufs.
- Token: Das zufällig erzeugte Zugangs-Kennwort, das Ihnen nach Zahlung per E-Mail zugestellt wird und ausschließlich dem Entschlüsseln der Report- und Eingabe-Daten dient.
- Ausfüllhilfe: Die im Leistungsumfang enthaltene Feld-für-Feld-Anleitung und die vorausgefüllten PDF-Formulare zu den im Report als anspruchsberechtigt ausgewiesenen Sozialleistungen.
- Helfer-Modus: Die Nutzung des Angebots durch Sie für eine andere Person (Helfer-Konstellation). Details in § 5.
- Behörde: Die jeweils zuständige Leistungsbehörde (z. B. Wohngeldstelle, Jobcenter, Familienkasse, Sozialamt, Krankenkasse, Kommune).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Vertragsgegenstand ist die einmalige Erstellung und digitale Zurverfügungstellung des Sozialleistungs-Reports zu einem Einmal-Kaufpreis von 8,99 Euro brutto (einschließlich Umsatzsteuer) gegen Ihre vorherige Eingabe in den Rechner des Angebots.
(2) Der Report umfasst, bezogen auf Bundesland Hessen:
- pro zutreffender Sozialleistung eine geschätzte Betragsspanne (z. B. "ca. 320 bis 340 Euro pro Monat") mit Hinweis auf die Berechnungsgrundlage,
- die zuständige Stelle mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Direktlink zum Antragsportal,
- die einschlägigen Fristen für Antrag und Weiterbewilligung,
- eine Checkliste der benötigten Unterlagen,
- Hinweise auf typische Stolperfallen (zum Beispiel Wohnkosten-Angemessenheit im jeweiligen Kreis),
- Quellen und Rechtsgrundlagen mit Direktlinks (gesetze-im-internet.de, amtliche Rechner),
- eine Feld-für-Feld-Ausfüllhilfe zu den Antragsformularen mit den Werten aus Ihren Eingaben als Vorschlag,
- vorausgefüllte PDF-Formulare, soweit die Formular-Struktur das technisch zulässt,
- eine Gesamtsumme als Spanne,
- eine Reihenfolge-Empfehlung für die Antragstellung,
- Direktkontakte zur kostenlosen Beratung bei Sozialverbänden (Verband der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen sowie Sozialverband Deutschland VdK, Caritas, Diakonie, Paritäischer Wohlfahrtsverband, Tacheles e. V., Deutscher Mieterbund),
- den dreifachen Disclaimer gemäß
legal/disclaimer.md.
(3) Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die dreizehn Kern-Leistungen gemäß CLAUDE.md-Scope (Bürgergeld (ab 01.07.2026: Grundsicherungsgeld nach SGB II), Wohngeld WoGG, Kinderzuschlag § 6a BKGG, Bildung und Teilhabe § 6b BKGG, Rundfunkbeitrag-Befreiung § 4 RBStV, Krankenkassen-Zuzahlungs-Befreiung § 62 SGB V, Wohnberechtigungsschein, Hessenpass mobil, Kita-Gebühren-Erlass Hessen, Härtefallfonds Energie, Mietschuldenübernahme § 22 Absatz 8 SGB II, Caritas Hessen, Diakonie Hessen) sowie auf ergänzende Hinweise zu vier weiteren nur-erwähnten Leistungen (Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII), für die kein Antragsweg im Report ausgearbeitet wird, sondern ein Verweis auf die zuständige Stelle erfolgt. Rechtsgrundlage des Begriffswechsels: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, verkündet am 22.04.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 107). Während der gesetzlichen Übergangszeit bis 31.12.2026 bleibt der Begriff "Bürgergeld" in Bescheiden gemäß § 65a Absatz 3 SGB II zulässig.
(4) Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere:
- Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG),
- Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG),
- Begründung oder Einreichung von Widersprüche oder Klagen,
- Vertretung vor Behörden oder Gerichten,
- rechtsverbindliche Antragsbearbeitung (die Antragstellung erfolgt durch Sie selbst bzw. im Helfer-Modus durch die betroffene Person),
- Garantien über Höhe oder Bewilligung einer Leistung,
- automatische Aktualisierung des Reports nach Ablauf des Downloads,
- individuelle Beratung über den Text des Reports hinaus.
Die Abgrenzung ist in legal/disclaimer.md ausführlich dokumentiert.
§ 3 Vertragsschluss und Button-Pflicht nach § 312j BGB
(1) Die Darstellung des Angebots auf zuschussfreunde.de stellt keinen verbindlichen Antrag im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung an Sie, ein Kaufangebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertragsschluss folgt dem nachstehenden Ablauf:
a) Sie durchlaufen den 5-Schritt-Rechner und geben wahrheitsgemäß die erforderlichen Angaben ein.
b) Auf dem Ergebnis-Vorschau-Screen sehen Sie eine Vorschau des Reports und den Preis (8,99 Euro einmalig).
c) Sie gelangen über den Button "Vollen Report für 8,99 Euro holen" auf den E-Mail-Capture-Screen.
d) Dort geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und setzen die folgenden drei Pflicht-Checkboxen:
(i) Kenntnisnahme des Rechtsberatungs-Disclaimers (Ich habe verstanden, dass dies keine Rechtsberatung ist.),
(ii) DSGVO-Einverständnis (Ich bin einverstanden, dass meine E-Mail zur Zustellung verwendet wird.),
(iii) Helfer-Zusicherung (Ich habe das Recht, diese Daten einzugeben - eigene Daten oder Daten einer Person, die mich ausdrücklich beauftragt hat.).
e) Zusätzlich setzen Sie die ausdrückliche Zustimmung zum Widerrufsverzicht gemäß § 6.
f) Sie bestätigen die Bestellung durch Klick auf den zweiten, zahlungspflichtigen Button.
g) Sie werden auf die Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe weitergeleitet und schließen die Zahlung dort ab.
(3) Button-Lösung nach § 312j Absatz 3 BGB: Der zweite, den Vertragsschluss auslösende Button (im Checkout-Flow) ist dauerhaft und gut lesbar ausschließlich mit den Wörtern "Zahlungspflichtig bestellen" beschriftet. Damit erkennen Sie vor dem Klick unmissverständlich, dass Sie sich mit dem Klick zu einer Zahlung verpflichten. Der Kaufvertrag kommt mit Ihrem Klick auf diesen Button und der anschließenden erfolgreichen Zahlungs-Autorisierung durch Stripe zustande (§ 312j Absatz 4 BGB in Verbindung mit § 145 ff. BGB).
(4) Unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie per E-Mail eine Auftragsbestätigung und, nach Abschluss der maschinellen Report-Erzeugung, eine zweite E-Mail mit dem Download-Link und, separat, die Rechnung von easybill. Die Auftragsbestätigung dient zugleich als Bestätigung im Sinne des § 312f Absatz 2 BGB sowie - unter den Voraussetzungen des § 6 - als Bestätigung im Sinne des § 312f Absatz 3 BGB.
(5) Eine technisch bedingte Verzögerung zwischen Vertragsschluss und Zustellung des Download-Links ist möglich (typischerweise wenige Sekunden bis wenige Minuten); sie stellt keine Verspätung im Rechtssinn dar. Bei länger dauernden Störungen wenden Sie sich bitte an hello@zuschussfreunde.de.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung, Rechnung
(1) Der Preis für den Report beträgt 8,99 Euro brutto. Er ist als Endpreis einschließlich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent) angegeben, sofern Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland sind. Für Käufer aus anderen EU-Mitgliedstaaten wird der Bruttopreis durch Stripe anhand des Bestimmungslandes berechnet (Stripe-Tax, § 3a Absatz 5 UStG in Verbindung mit dem One-Stop-Shop-Verfahren); der angezeigte Betrag kann in diesem Fall betragsgleich, nach Angabe aber mit anderem Steuersatz ausgewiesen werden.
(2) Weitere Kosten (zum Beispiel Versandkosten) fallen nicht an. Der Report ist ein nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalt.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Zahlungsbedingungen und Datenschutzhinweise von Stripe. Verfügbar sind im MVP die Zahlungsarten Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), PayPal, Apple Pay, Google Pay, Klarna und SEPA-Lastschrift. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten zu deaktivieren, wenn Stripe dies technisch oder risikobedingt erfordert.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Auftragsverarbeiter easybill GmbH, Kaarst, Deutschland, über einen separaten Mandanten und einen separaten Rechnungs-Nummernkreis (ZF-XXXXX fortlaufend). Sie erhalten die Rechnung als PDF per E-Mail zugesandt. Die Rechnung wird bei easybill gemäß § 14 UStG und § 147 AO für zehn Jahre archiviert; eine separate Aufbewahrung bei uns findet nicht statt. Sollte sich in der Rechnung ein Fehler zeigen, wenden Sie sich bitte zeitnah per E-Mail an uns.
(5) Mit Vertragsschluss wird der Kaufpreis sofort fällig. Ein gesondertes Zahlungsziel ist nicht vereinbart.
§ 5 Leistungserbringung, Zustellung, Helfer-Modus
(1) Wir erbringen die Leistung durch maschinelle Erstellung des individuellen Reports auf Basis Ihrer Eingaben und der zum Stichtag geltenden öffentlichen Rechtsgrundlagen. Nach erfolgreicher Zahlungs-Autorisierung erzeugt ein Hintergrund-Prozess den Report (typischerweise innerhalb weniger Minuten) und stellt Ihnen den Download-Link über den Versanddienstleister Brevo (Sendinblue SAS, Paris, Frankreich) per E-Mail zu.
(2) Der Download-Link ist 30 Tage ab Zustellung gültig. In diesem Zeitraum können Sie den Report jederzeit erneut über denselben Link abrufen. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen löschen wir die PDF-Datei nach 24 Stunden automatisch von unserem Server; bei einem erneuten Klick auf den Link erzeugen wir den Report bei Bedarf aus Ihren verschlüsselten Eingaben automatisch neu. Diese Eingaben bleiben für 30 Tage ab Kauf in unserem System gespeichert. Nach Ablauf der 30 Tage werden sowohl die verschlüsselten Eingaben als auch die Token-Metadaten gelöscht; der Link wird ungültig.
(3) Sie können den Report während der gesamten 30-Tage-Frist herunterladen und lokal sicher speichern. Eine dauerhafte Bereitstellung über unser System ist aus den in tool-konzept/_tom-intern.md beschriebenen technisch-organisatorischen Gründen nicht vorgesehen.
(4) Helfer-Modus: Sie kaufen den Report für Ihren eigenen Gebrauch. Wenn Sie den Rechner für eine andere Person nutzen (Helfer-Konstellation - zum Beispiel als Angehöriger, ehrenamtlicher Helfer oder als Sozialarbeiter im privaten Umfeld), sind Sie dafür verantwortlich, dass diese Person mit der Dateneingabe einverstanden ist und Sie ausdrücklich beauftragt hat. Sie geben die Daten in eigener Verantwortung ein. Wir prüfen oder bestätigen die Helfer-Beziehung nicht und treten mit der betroffenen Person nicht in eine Vertrags- oder Datenschutz-Beziehung. Im Verhältnis zu uns sind Sie der einzige Vertragspartner und der einzige Adressat von DSGVO-Auskünften und -Löschungen. Die Weitergabe des Reports an die betroffene Person zu deren persönlicher Nutzung ist gemäß § 7 Absatz 2 ausdrücklich gestattet. Für eine etwa von Ihnen über den Report hinaus geleistete ehrenamtliche Unterstützung sind Sie selbst verantwortlich; insbesondere stellen wir keine Leistungen bereit, die Ihnen eine Rechtsberatung im Sinne des RDG ermöglichen würden.
(5) Wir schulden keinen Erfolg in Form einer Bewilligung durch die Behörde. Die Leistungserbringung ist mit der Zustellung des Download-Links und, falls Sie diesen innerhalb der 30-Tage-Frist nutzen, mit dem Herunterladen des Reports vollständig erbracht.
§ 6 Widerrufsrecht und ausdrücklicher Widerrufsverzicht
(1) Als Verbraucher steht Ihnen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB in Verbindung mit § 312g BGB zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB sowie das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 EGBGB finden Sie in dem separaten Dokument legal/widerrufsbelehrung.md und werden Ihnen vor Vertragsschluss erneut in der E-Mail-Auftragsbestätigung zugesandt.
(2) Besonderheit digitaler Inhalte ohne körperlichen Datenträger: Der Report ist ein digitaler Inhalt im Sinne des § 327 Absatz 2 Satz 1 BGB, der Ihnen nicht auf einem körperlichen Datenträger übergeben wird. Gemäß § 356 Absatz 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einem kostenpflichtigen Vertrag über die Bereitstellung solcher Inhalte vorzeitig, wenn kumulativ:
a) der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, b) der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, c) der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert, und d) der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
(3) Zur Umsetzung dieser Voraussetzungen zeigen wir Ihnen auf dem letzten Schritt vor dem zahlungspflichtigen Button die folgende Pflicht-Checkbox an, die Sie ausdrücklich setzen müssen, um die Bestellung abzuschließen:
"Ich stimme ausdrücklich zu, dass mein Report sofort nach Zahlungsbestätigung erstellt und bereitgestellt wird. Mir ist bekannt, dass ich dadurch mein Widerrufsrecht verliere, sobald der Report erstellt ist (§ 356 Absatz 5 BGB)."
(4) Mit dem Setzen dieser Checkbox erteilen Sie die ausdrückliche Zustimmung nach Absatz 2 Buchstabe b und bestätigen Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts nach Absatz 2 Buchstabe c. Ihre Zustimmung wird in unserem Audit-Log mit Zeitstempel und Token-Hash persistiert (audit_events mit Event-Typ widerrufsverzicht_bestaetigt). Die in Ihrer Auftragsbestätigungs-E-Mail ebenfalls enthaltene Bestätigung dieser Zustimmung erfüllt die Anforderungen des § 312f Absatz 3 BGB (Absatz 2 Buchstabe d).
(5) Zwei-Klick-Architektur: Die Widerrufsverzicht-Checkbox ist separat von den drei allgemeinen Pflicht-Checkboxen nach § 3 Absatz 2 Buchstabe d zu setzen. Der zahlungspflichtige Button wird erst aktiv, wenn alle vier Checkboxen gesetzt sind (Erst-Klick: Checkboxen; Zweit-Klick: Button).
(6) Das Widerrufsrecht erlischt unter den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen in dem Moment, in dem wir mit der Erstellung des Reports beginnen (d. h. mit der Einreihung in die PDF-Queue nach erfolgter Zahlungs-Bestätigung). Ueben Sie Ihr Widerrufsrecht vor Erlöschen wirksam aus, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufs-Erklärung.
(7) Eine Ausnahme vom Erlöschen gilt bei nachweisbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits bei der Aufklärung über den Verzicht (Absatz 2 Buchstaben b und c). In diesem Fall bleibt das Widerrufsrecht unberührt.
§ 7 Nutzungsrechte am Report
(1) Der Report und die Ausfüllhilfe sind urheberrechtlich geschützt. Sie erhalten mit Vertragsschluss und Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich unbegrenztes und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht zum persönlichen Gebrauch für die im Rechner zugrundegelegte Lebenssituation.
(2) Im Helfer-Modus (§ 5 Absatz 4) ist die persönliche Weitergabe des Reports an die betroffene Person, für die Sie den Rechner ausgeführt haben, ausdrücklich gestattet. Diese Weitergabe hat ausschließlich zum Zweck der persönlichen Antragstellung der betroffenen Person zu erfolgen und darf nicht gewerblichen Zwecken dienen. Die betroffene Person erhält durch die Weitergabe kein eigenes Nutzungsrecht gegen uns, sondern ein abgeleitetes persönliches Gebrauchs-Recht in dem vorstehend genannten Rahmen.
(3) Eine Weitergabe zu gewerblichen Zwecken, die Vervielfältigung zum Zweck der Verbreitung an Dritte, die Veröffentlichung ganz oder auszugsweise im Internet oder in sozialen Netzwerken sowie die Verarbeitung des Reports für Trainings- oder Analyse-Zwecke (einschließlich automatisierter Extraktion zum Aufbau eines eigenen Sozialleistungs-Rechners oder eines KI-Trainingssatzes) sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
(4) Ausgenommen von Absatz 3 bleibt die zitatrechtliche Nutzung einzelner kurzer Passagen in journalistisch-redaktionellen oder wissenschaftlichen Zusammenhängen (§ 51 UrhG).
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie d) im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieses Absatzes sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung - insbesondere für atypische, mittelbare oder Folgeschäden - besteht nicht.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.
(5) Die Bestimmungen dieses Paragraphen sind mit Blick auf §§ 307 bis 309 BGB AGB-rechtlich darauf ausgelegt, wesentliche Kardinalpflichten zu wahren und die unabdingbaren Haftungs-Mindestanforderungen der Rechtsprechung einzuhalten. Zusätzlich gilt die besondere Regelung in § 9 für die Zahlen-Ausgabe des Reports. Details zur Haftungs-Architektur und zum Zahlenverständnis des Reports sind in tool-konzept/haftung-zahlen-ausgabe.md dokumentiert.
§ 9 Zahlen-Ausgabe, Spannen-Charakter und Verbindlichkeit behördlicher Bescheide
(1) Der Report enthält rechnerische Schätzungen der Leistungs-Ansprüche auf Basis Ihrer Eingaben und der zum Stichtag geltenden öffentlichen Rechtsgrundlagen (Gesetzestexte, amtliche Regelbeträge, Anlage-2-Faktoren des Wohngeldgesetzes, Regelsätze SGB II, Höchstbeträge § 6a BKGG und weitere öffentlich zugängliche Formeln).
(2) Die Beträge werden durchgängig als Spannen ausgewiesen (z. B. "ca. 320 bis 340 Euro pro Monat"), nie als punktgenaue Einzelwerte. Der Spannen-Charakter beruht auf der Überlegung, dass die Behörde in der Bewilligung regelmäßig Sachverhalte berücksichtigt, die im Rechner nicht abgefragt wurden (zum Beispiel Vermögen, Absetzbeträge, atypische Einkommensbestandteile, Bedarfsgemeinschafts-Subtilitäten, kreisspezifische Wohnkosten-Angemessenheit, behördlicher Ermessensspielraum).
(3) Verbindlich ist in jedem Einzelfall ausschließlich der Bescheid der zuständigen Behörde. Der Report ersetzt weder den Bescheid noch dessen Prüfung. Abweichungen zwischen Report-Spanne und tatsächlicher Bewilligung stellen für sich genommen keine Pflichtverletzung unsererseits dar.
(4) Eine Haftung für Abweichungen zwischen Report und tatsächlicher Bewilligung besteht nicht, soweit die Abweichung beruht auf:
a) unvollständigen, unzutreffenden oder veränderten Angaben Ihrerseits, b) behördlichen Ermessensspielräumen oder kommunalen Einzelregelungen, c) Sachverhalten, die im Rechner nicht abgefragt wurden (insbesondere Vermögen, Absetzbeträge, atypische Einkommensbestandteile, Bedarfsgemeinschafts-Subtilitäten), d) Rechtsänderungen nach Report-Erstellung, die sich mit Wirkung in der Vergangenheit oder Zukunft auf den konkreten Leistungsanspruch auswirken.
(5) Die Haftungs-Ausnahmen in § 8 Absatz 1 bleiben unberührt. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt bestehen.
(6) Jede Zahl im Report ist mit einer Quelle verlinkt (Gesetzestext, amtlicher Rechner der zuständigen Stelle). Sie können und sollten die Schätzung jederzeit über den amtlichen Rechner bzw. durch kostenlose Beratung bei den in § 2 Absatz 2 letzter Spiegelpunkt genannten Sozialverbänden gegenprüfen.
§ 10 Keine Rechts- und Steuerberatung, RDG-Nebenleistungs-These
(1) Der Report und die Ausfüllhilfe sind keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Absatz 1 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) und keine Steuerberatung im Sinne der §§ 1, 2 StBerG (Steuerberatungsgesetz).
(2) Unser Angebot beschränkt sich auf die Bereitstellung von Information, Navigation und Orientierung sowie auf die Ausfüllunterstützung. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, die Angaben im Report und in den ausgefüllten Formularen vor Antragstellung auf Plausibilität zu prüfen und bei Zweifeln kostenlose Sozialberatung in Anspruch zu nehmen.
(3) Differenzierung der Ausfüllhilfe nach Komplexität (siehe legal/disclaimer.md für Einzeldarstellung pro Leistung): Wir ordnen die im Report unterstützten Leistungen drei Leistungsgruppen zu:
a) Trivial: Leistungen mit standardisiertem Antragsformular ohne rechtliches Beurteilungserfordernis im Einzelfall (Beispiele: Rundfunkbeitrag-Befreiung bei vorliegendem Leistungsbescheid, Wohnberechtigungsschein-Antrag, BuT-Formularausfüllung bei vorliegendem Leistungsbescheid). Die Feld-für-Feld-Ausfüllhilfe ist hier regelmäßig als erlaubte Nebenleistung zu einem Informationsprodukt (§ 5 Absatz 1 RDG) oder als reine tatsächliche Unterstützung ohne Rechtsdienstleistungs-Charakter einzuordnen.
b) Mittel: Leistungen mit gestuften Anspruchsvoraussetzungen, die eine Subsumtion unter unbestimmte Rechtsbegriffe erfordern (Beispiele: Wohngeld inklusive Angemessenheits-Prüfung der Wohnkosten, Kinderzuschlag mit Höchst- und Mindesteinkommens-Prüfung, Härtefallfonds Energie). Die Ausfüllhilfe beschränkt sich hier darauf, Ihre Eingaben in die formularmäßige Darstellung zu übertragen und typische Stolperfallen aufzuzeigen. Eine rechtliche Bewertung der individuellen Subsumtion nehmen wir nicht vor. Bei Zweifeln verweisen wir auf eine kostenlose Sozialberatung.
c) Komplex: Leistungen mit erheblicher rechtlicher Beurteilungs-Komplexität, typischerweise mit Bedarfsgemeinschafts-Prüfung, Vermögens-Prüfung, Mitwirkungspflichten und Sanktionsrisiko (Beispiele: Bürgergeld bzw. die ab 01.07.2026 inkrafttretende "Neue Grundsicherung" nach SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII, Mietschuldenübernahme § 22 Absatz 8 SGB II). Für diese Leistungsgruppe beschränkt sich der Report auf die Orientierung, die Unterlagen-Checkliste und die Verweisung auf die zuständige Behörde und auf kostenlose Beratung. Eine individuelle rechtliche Bewertung erfolgt nicht. Die Ausfüllhilfe ist hier bewusst auf den Umfang einer allgemeinen Hinweise-Liste reduziert.
(4) Die Eingliederung der Ausfüllhilfe in den Vertrag als Nebenleistung zum Informationsprodukt Report entspricht unserer Auffassung zu § 5 RDG. Die endgültige Beurteilung ist Gegenstand einer Fachanwalts-Abstimmung in Phase 4.4; bis zu einer abweichenden Feststellung gilt die vorstehende Einordnung.
(5) Wenn Sie verbindliche rechtliche oder steuerliche Auskünfte benötigen, wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen (nicht abschließend):
- Sozialverband VdK (Kriegsbeschädigten und Sozialverband Deutschland),
- Caritas, Diakonie, Paritäischer Wohlfahrtsverband,
- Tacheles e. V. (spezialisiert auf SGB II),
- Deutscher Mieterbund (mietrechtliche Fragen),
- Lohnsteuerhilfevereine (VLH u. a.) oder Steuerberater,
- Fachanwalt für Sozialrecht.
§ 11 Anwendungsbereich, Geoblocking, anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Nutzung
(1) Das Angebot richtet sich an Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland. Der Rechner und die Wissensbasis sind inhaltlich auf das Bundesland Hessen optimiert. Andere Bundesländer werden als "Pilot-außerhalb" gekennzeichnet, mit entsprechendem Wartelisten- und Out-Hinweis.
(2) Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302: Der Zugriff auf zuschussfreunde.de wird Verbrauchern aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht geoblockt (Erfüllung des Artikels 3 der Geoblocking-Verordnung). Die fachliche Nützlichkeit des Reports ist allerdings auf Deutschland (und konkret auf Hessen) beschränkt; ein Kauf durch Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedstaaten kann technisch erfolgen, ist aber praktisch selten sinnvoll. Wir weisen darauf auf dem Angebot in geeigneter Weise hin.
(3) Art. 6 Rom-I-Verordnung (Verbraucherverträge): Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat und richtet sich unser Angebot auf Ihren Aufenthaltsstaat aus, so bleiben die zwingenden Verbraucherschutz-Vorschriften Ihres Aufenthaltsstaats unberührt, soweit sie nicht durch Rechtswahl derogierbar sind. Die Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts gilt im Rahmen des Artikels 6 Absatz 2 Rom-I-VO nur, soweit sie Sie nicht der zwingenden Verbraucherschutz-Rechte Ihres Aufenthaltsstaats beraubt.
(4) Für Verbraucher außerhalb der Europäischen Union ist das Angebot bestimmungsgemäß nicht vorgesehen. Ein Kauf ist technisch ausgeschlossen, sobald Stripe das Bestimmungsland als außerhalb EU erkennt.
§ 12 Datenschutz und Zero-Knowledge-Hinweis
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung (legal/datenschutzerklärung.md).
(2) Zero-Knowledge-Architektur: Ihre Rechner-Eingaben und der fertige Report werden mit einem Schlüssel verschlüsselt, der aus Ihrem persönlichen Zugangs-Token abgeleitet wird. Ohne das Token ist eine Entschlüsselung auch für uns technisch nicht möglich. Bewahren Sie die E-Mail mit dem Download-Link auf, solange Sie später auf Ihre Eingaben zurückgreifen möchten; nach Ablauf der 30-Tage-Frist löschen wir die verschlüsselten Eingaben automatisch.
(3) Die Ausübung von DSGVO-Rechten (insbesondere Auskunft nach Art. 15 DSGVO) setzt zur technischen Zuordnung Ihres Vorgangs die Vorlage der Token-URL oder alternativ die Stripe-Session-ID oder die easybill-Rechnungsnummer voraus. Im Übrigen gelten die Einschränkungen aus Art. 11 Absatz 2 und Art. 12 Absatz 2 Satz 2 DSGVO, näher erläutert in legal/datenschutzerklärung.md, Ziffer 9.1.
§ 13 Änderungen der AGB, Schlussbestimmungen
(1) Wir sind berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern, insbesondere bei:
a) Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen, b) Anpassungen aufgrund technischer Fortentwicklung des Angebots, c) Anpassungen aufgrund geänderter Auftragsverarbeiter oder geänderter Zahlungsabwicklung, d) Anpassungen zur Umsetzung von Urteilen oder aufsichtsbehördlichen Vorgaben.
(2) Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten auf dem Angebot angekündigt. Die zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses geltende Fassung bleibt für Ihren bereits geschlossenen Vertrag unverändert in Kraft; die einmalige Leistung Report wird nach Ihrem Vertragsschluss nicht mehr den geänderten AGB unterstellt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine salvatorische Klausel im Sinne einer sinnwahrenden geltungserhaltenden Reduktion wird nicht vereinbart, soweit dies mit § 306 Absatz 2 BGB nicht vereinbar ist.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 14 Gerichtsstand, Recht, Streitbeilegung
(1) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung zwingender Verbraucherschutz-Vorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleibt gemäß Art. 6 Rom-I-VO unberührt. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (64658 Fürth im Odenwald). Gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Informationspflicht nach § 36 VSBG: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir sind nach § 36 Absatz 3 VSBG als Einzelunternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat, von der Informationspflicht nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG ausgenommen; die vorstehende Nicht-Teilnahme-Erklärung erfolgt freiwillig zur Transparenz. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; eine Verlinkung entfällt deshalb.
(4) Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung per E-Mail an hello@zuschussfreunde.de erbeten.
Stand
Diese AGB gelten in der Fassung vom 12.05.2026. Frühere Fassungen liegen intern versioniert vor.