Disclaimer ZuschussFreunde

Stand: 12.05.2026

Inhalt

  1. Zweck und Architektur dieses Disclaimers
  2. Dreifacher Disclaimer - wortgenauer Sprach-Stand 2.1 Checkout-Microcopy (Du-Form) 2.2 Report-Header (Du-Form) 2.3 AGB-Spiegel-Klausel (Sie-Form)
  3. RDG-Einordnung je Leistungsgruppe (trivial / mittel / komplex)
  4. Keine Steuerberatung (StBerG-Grenze)
  5. Abgrenzung zur aktiven Sozialberatung
  6. Notfall-Hinweise für akute Notlagen
  7. Verweise auf kostenlose Beratungsstellen
  8. Stand und Anhänge

1. Zweck und Architektur

Das Tool liefert Information, Navigation, Orientierung und Ausfüllunterstützung zu Sozialleistungen im Bundesland Hessen (Ausbau auf weitere Bundesländer ab Phase 5 vorgesehen). Es leistet keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).

Die Haftungs-Architektur ruht auf vier Schutzschichten (vertieft in tool-konzept/haftung-zahlen-ausgabe.md):

  1. Spannen-Ausgabe statt Punktwerten,
  2. Quellen-Verlinkung zu Gesetzestext und amtlichem Rechner bei jeder Zahl,
  3. Dreifacher Disclaimer an drei Stellen der Customer-Journey (Checkout, Report-Header, AGB), abgestimmt in Wortlaut und Aussage,
  4. Microcopy-Disziplin: konsequente Vermeidung zusicherungs-ähnlicher Formulierungen (Du bekommst, Du erhältst garantiert, Du hast Anspruch auf).

Dieses Dokument bietet

  • den wortgenauen Sprach-Stand des dreifachen Disclaimers (Ziffer 2),
  • die differenzierte RDG-Einordnung pro unterstützter Leistung (Ziffer 3),
  • die Notfall-Hinweise für akute Notlagen (Ziffer 6),
  • die Verweis-Liste auf kostenlose Beratungsstellen (Ziffer 7).

Es ist gegenüber legal/agb.md (§ 9, § 10) und legal/impressum.md (Ziffer 6 und 10) das inhaltliche Fundament.


2. Dreifacher Disclaimer - wortgenauer Sprach-Stand

2.1 Checkout-Microcopy

Sichtbar oberhalb des Stripe-Weiterleitungs-Buttons auf Screen 10 (Checkout-Stripe), eigener Absatz, nicht im Footer oder Kleingedruckten. Wortlaut (Du-Form):

"Der Report liefert Schätzungen auf Basis deiner Angaben. Er ist keine Rechtsberatung und keine verbindliche Berechnung. Die tatsächliche Höhe der Leistungen wird von der zuständigen Behörde entschieden."

Ergänzend im Hinweis-Kasten (Screen 09, E-Mail-Capture), Pflicht-Checkbox 1, Du-Form:

"Ich habe verstanden, dass dies keine Rechtsberatung ist."

2.2 Report-Header

Sichtbar als erstes Textelement im PDF-Report und in der Web-Ansicht (Screen 12). Wortlaut (Du-Form):

"Wichtiger Hinweis zu den Zahlen. Die Beträge in diesem Report sind geschätzte Spannen, berechnet aus deinen Angaben mit Hilfe öffentlicher Formeln (Gesetzestexte, Anlage-2-Faktoren WoGG, Regelsätze SGB II). Die tatsächliche Bewilligung durch die Behörde kann davon abweichen, weil

  • die Behörde Details prüfen kann, die wir nicht abgefragt haben (Vermögen, Absetzbeträge, kreisspezifische Wohnkosten-Angemessenheit),
  • deine Angaben unvollständig oder abweichend sein können,
  • die Behörde Ermessensspielräume hat.

Der Report ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Sozialverband, einen Fachanwalt oder die zuständige Behörde."

2.3 AGB-Spiegel-Klausel

Kernaussage in den AGB (legal/agb.md § 9 und § 10) in Sie-Form. Auszug:

§ 9 Absatz 3: Verbindlich ist in jedem Einzelfall ausschließlich der Bescheid der zuständigen Behörde. Der Report ersetzt weder den Bescheid noch dessen Prüfung. Abweichungen zwischen Report-Spanne und tatsächlicher Bewilligung stellen für sich genommen keine Pflichtverletzung unsererseits dar.

§ 10 Absatz 1: Der Report und die Ausfüllhilfe sind keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Absatz 1 RDG und keine Steuerberatung im Sinne der §§ 1, 2 StBerG.

Die drei Stellen ziehen inhaltlich denselben Strich: Der Report ist eine Schätzung mit Orientierungs-Charakter; verbindlich ist der behördliche Bescheid. Der Kern-Hinweis erscheint

  • vor der Bezahlung (Checkout),
  • zu Beginn des Produkts (Report-Header),
  • als Vertragsgrundlage (AGB).

Damit ist die Aufklärung auf drei zeitlich und funktional unterschiedlichen Ebenen gewährleistet.


3. RDG-Einordnung je Leistungsgruppe

Die folgende Einordnung differenziert die 13 Kern-Leistungen und die 3 nur-erwähnten Leistungen (Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss; plus Grundsicherung SGB XII als vierte nur-erwähnte) nach ihrer RDG-Relevanz. Grundlage ist die Abgrenzungs-These, dass die Feld-für-Feld-Ausfüllhilfe als Nebenleistung zum Informationsprodukt (§ 5 Absatz 1 RDG) ausgestaltet ist. Die endgültige Einordnung ist Gegenstand der Fachanwalts-Prüfung in Phase 4.4.

3.1 Leistungsgruppe "Trivial" - standardisierte Antragsformulare ohne Einzelfall-Subsumtion

Charakteristik: klar abgegrenzte Anspruchsvoraussetzungen, die der Nutzer anhand eines vorliegenden Leistungsbescheids (z. B. Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung) ohne rechtliche Beurteilung selbst nachweisen kann. Die Ausfüllhilfe übeträgt formularmäßig Daten aus dem Bescheid in das Antragsformular.

LeistungFormular / Online-WegAusfüllhilfe-Umfang
Rundfunkbeitrag-Befreiung (§ 4 RBStV)BEITRAGSSERVICE-Online-Antrag, Upload des Leistungsbescheidsvollständig Feld-für-Feld inklusive Unterlagen-Checkliste
Wohnberechtigungsschein (WBS) nach HWoFGKommunaler Antrag (Kreis Bergstraße: online möglich, andere Kreise: Papier)vollständig Feld-für-Feld
Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG) bei Vorliegen eines LeistungsbescheidsKommunaler BuT-Antragvollständig Feld-für-Feld, Teilnahme-Angebote als Auswahl-Liste
Hessenpass mobilAntrag bei der Wohnsitzgemeindevollständig Feld-für-Feld
Kita-Gebühren-Erlass Hessen (§ 28 HKJGB in Verbindung mit kommunalen Satzungen)Kommunal geregeltFeld-für-Feld, mit Hinweis auf kommunale Satzung
Krankenkassen-Zuzahlungs-Befreiung (§ 62 SGB V)Antrag bei eigener Krankenkasse, meist PapierFeld-für-Feld, inklusive Belastungsgrenzen-Rechnung

RDG-Einordnung: Das Ausfüllen solcher Formulare ist nach verbreiteter Auffassung keine Rechtsdienstleistung. Es handelt sich um tatsächliche Unterstützung bei der Datenübertragung (§ 2 Absatz 1 RDG setzt eine "rechtliche Prüfung des Einzelfalls" voraus, die hier nicht stattfindet). Alternativ ist die Ausfüllhilfe als erlaubte Nebenleistung (§ 5 Absatz 1 RDG) zum Haupt-Informationsprodukt eingeordnet.

3.2 Leistungsgruppe "Mittel" - gestufte Anspruchsvoraussetzungen mit unbestimmten Rechtsbegriffen

Charakteristik: Anspruchsvoraussetzungen erfordern Subsumtion unter unbestimmte Rechtsbegriffe, insbesondere bei Angemessenheits-Prüfungen (Miete, Wohnkosten). Die Ausfüllhilfe beschränkt sich auf die formularmäßige Übertragung der Eingaben und auf den Hinweis auf typische Stolperfallen.

LeistungFormular / Online-WegAusfüllhilfe-Umfang
Wohngeld (WoGG, insbesondere § 19 und Anlage 2)Hessen-Online-Portal oder Papier bei WohngeldstelleFeld-für-Feld mit Stolperfallen-Hinweisen (Angemessenheitsgrenze, Eigentum vs. Miete, Heizkosten)
Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)KiZ-Lotse der FamilienkasseFeld-für-Feld mit Mindest- und Höchsteinkommens-Schätzung als Spanne
Härtefallfonds Energie / Einmalzahlungen der Energie-KostenübernahmeKommunal geregelt (Hessen: Landesprogramm mit kommunaler Umsetzung)Feld-für-Feld, mit Hinweis auf die konkrete Förderrichtlinie

RDG-Einordnung: Der Übergang zur Rechtsdienstleistung liegt dort, wo eine individuelle rechtliche Beurteilung stattfindet (z. B. "Ihre Miete ist üerhöht, deshalb kann die Wohngeldstelle kürzen"). Das Tool vermeidet solche Beurteilungen bewusst; es zeigt die anwendbaren Formeln und die Angemessenheits-Grenzen ihres Kreises und verweist bei Unklarheit auf kostenlose Beratung. Die Ausfüllhilfe beschränkt sich auf die formulartechnische Übertragung. Nach unserer Auffassung ist auch diese Unterstützung als Nebenleistung nach § 5 Absatz 1 RDG zum Haupt-Informationsprodukt ausgestaltet; die endgültige Beurteilung ist Gegenstand der Fachanwalts-Prüfung.

3.3 Leistungsgruppe "Komplex" - erhebliche rechtliche Beurteilungs-Komplexität

Charakteristik: Anspruchsvoraussetzungen erfordern Bedarfsgemeinschafts-Prüfung, Vermögens-Prüfung, Einkommensanrechnung im engeren Sinne, Mitwirkungspflichten, Sanktionsrisiko. Die Ausfüllhilfe beschränkt sich bewusst auf Orientierung, Unterlagen-Checkliste und Verweis auf die zuständige Behörde bzw. auf kostenlose Beratung.

LeistungFormular / Online-WegAusfüllhilfe-Umfang
Bürgergeld (ab 01.07.2026: Grundsicherungsgeld nach SGB II) auf Basis des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, verkündet am 22.04.2026 (BGBl. I 2026 Nr. 107), Inkrafttreten des Leistungs-Systemwechsels zum 1. Juli 2026; Übergangsregelung § 65a Absatz 3 SGB II für den Begriff "Bürgergeld" in Bescheiden bis 31.12.2026Antrag beim Jobcenter (Hessen: 22 Kommunen mit gemeinsamer Einrichtung, 5 optierende Kommunen)reduziert: Orientierung, Unterlagen-Checkliste, Verweis auf Jobcenter und auf Tacheles e. V., Caritas, Diakonie
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)Antrag beim Sozialamtreduziert: Orientierung, Unterlagen-Checkliste, Verweis auf Sozialamt und VdK
Mietschuldenübernahme (§ 22 Absatz 8 SGB II)Sonderantrag beim Jobcenterreduziert: Orientierung plus Notfall-Hinweis (Ziffer 6)
Stiftungsleistungen Caritas und Diakonie HessenSozialberatung als Einstieg, kein direktes Online-Antrag-Formularreduziert: Orientierung, Kontaktliste zur Beratungsstelle

RDG-Einordnung: Für die Leistungsgruppe "Komplex" verzichtet das Tool bewusst auf eine Feld-für-Feld-Ausfüllhilfe. Die Orientierung und Unterlagen-Checkliste bleibt Information im Sinne eines Informationsprodukts; die Ausfüllhilfe wird hier nicht angeboten, weil die rechtliche Beurteilungs-Komplexität die Grenze des § 5 RDG überschreiten könnte. Für die Antragstellung verweisen wir auf die Behörde und auf kostenlose Sozialberatung.

3.4 Nur-erwähnte Leistungen (außerhalb Ausfüllhilfe-Scope)

LeistungStatusVerweis-Text im Report
Elterngeldnur Hinweis"Für Elterngeld ist die Elterngeldstelle deines Bundeslands zuständig. In Hessen: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales. Der amtliche Rechner steht unter familienportal.de bereit."
Kindergeldnur Hinweis"Für Kindergeld ist die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit zuständig (kostenlose Hotline 0800 4 5555 30)."
Unterhaltsvorschussnur Hinweis"Für Unterhaltsvorschuss ist das Jugendamt deines Wohnorts zuständig."
Grundsicherung SGB XII (im Alter und bei Erwerbsminderung)nur Hinweis mit leichter Einordnungsiehe 3.3 (wird auch als komplex eingeordnet, Feld-Ausfüllhilfe nicht angeboten)

4. Keine Steuerberatung (StBerG-Grenze)

4.1 Berührungs-Punkt mit dem Steuerrecht

Sozialleistungen haben in vielen Fällen steuerliche Nebenwirkungen:

  • Bürgergeld, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung unterliegen nicht der Einkommensteuer (Steuerfrei nach § 3 Nummer 2 EStG), aber Progressionsvorbehalt (§ 32b Absatz 1 Nummer 1 EStG) kann den Steuersatz des übrigen Einkommens erhöhen.
  • Wohngeld ist steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt kann einschlägig sein.
  • Kinderzuschlag und Elterngeld haben eigenständige steuerliche Regelungen (Progressionsvorbehalt bei Elterngeld).
  • Kindergeld steht in Konkurrenz zu Kinderfreibeträgen; das Finanzamt prüft die "Günstiger-Rechnung" (§ 31 EStG).

4.2 Scope-Ausschluss

Das Tool macht keine Aussage zu diesen steuerlichen Nebenwirkungen. Die Zahlen-Ausgabe bezieht sich ausschließlich auf die Bruttoleistung nach Sozialrecht und setzt die steuerliche Behandlung nicht in die Schätzung ein.

Für Fragen zu steuerlichen Nebenwirkungen verweisen wir ausdrücklich an:

  • Steuerberater,
  • Lohnsteuerhilfevereine (VLH, Bund der Steuerzahler und weitere),
  • die Auskunftsstellen der jeweiligen Finanzämter (eingeschränkt).

4.3 Keine Mitwirkung bei Steuererklärung

Das Tool füllt keine Anlagen zur Einkommensteuer-Erklärung vor (Anlage KAP, Anlage N, Anlage Kind etc.). Eine Ausfüllhilfe für Steuerformulare ist nicht Vertragsgegenstand und nicht Leistungsumfang.


5. Abgrenzung zur aktiven Sozialberatung

5.1 Was Sozialberatung leistet, was das Tool nicht leistet

Die kostenlose Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, VdK, Paritäischer, Tacheles) leistet:

  • Individuelle Beratung mit persönlicher Situations-Analyse,
  • Widerspruchsbegründung gegen ablehnende Bescheide,
  • Begleitung zu Terminen bei Behörden,
  • Klageerhebung vor dem Sozialgericht (teilweise auch durch VdK-Rechtsschutz, der für Mitglieder kostenlos ist).

Diese Leistungen sind Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG und werden ausdrücklich durch § 6 RDG (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen) und § 7 RDG (Rechtsdienstleistungen bestimmter öffentlicher und karitativer Stellen) gestattet.

Das Tool leistet keine dieser Leistungen und tritt nicht in Konkurrenz zu ihnen. Die Arbeitsteilung ist klar:

  • Orientierung und Ausfüllhilfe: Tool (Einmal-Report, digital).
  • Einzelfall-Beratung, Widerspruch, Klage: Sozialverband oder Fachanwalt.

5.2 Verweisungs-Disziplin

Wir verweisen in folgenden Fallkonstellationen aktiv auf kostenlose Sozialberatung (im Report und in der Oberfläche):

  • wenn eine Leistung in die Gruppe "Komplex" fällt (Ziffer 3.3),
  • wenn der Nutzer angibt, einen Ablehnungs-Bescheid erhalten zu haben,
  • wenn eine akute Notlage besteht (Ziffer 6),
  • wenn die Wohnkosten-Angemessenheit nicht eindeutig bewertet werden kann,
  • wenn der Rechner an Grenzfällen operiert (z. B. Kinderzuschlag-Mindesteinkommen),
  • wenn der Käufer sich im Helfer-Modus befindet und die betroffene Person mutmaßlich eine persönliche Beratung benötigt.

6. Notfall-Hinweise

Die folgenden Hinweise werden kontextabhängig direkt im Report und auf den relevanten Screens der Oberfläche eingeblendet. Sie sind bewusst außerhalb des Bezahlvorgangs zugänglich, weil eine akute Notlage Vorrang vor dem Kaufprozess hat.

6.1 Akute Obdachlosigkeit oder Wohnungsverlust droht

  • Sozialamt der Wohnsitz-Gemeinde (auch an Wochenenden über den kommunalen Notdienst).
  • Wohnungslosenhilfe der Caritas oder Diakonie, bundesweite Dachstelle BAG Wohnungslosenhilfe e. V., Tel. 030 2844 4537, bagw.de.
  • Mieterberatung beim Deutschen Mieterbund (kostenpflichtig) oder beim Mieterbund-Ortsverein.
  • Kurzfristige Mietschuldenübernahme: § 22 Absatz 8 SGB II, Antrag beim Jobcenter (auch Eil-Antrag möglich).

6.2 Akute häusliche Gewalt

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016 (24 Stunden, kostenlos, anonym, mehrsprachig), hilfetelefon.de, plus Chat und E-Mail-Beratung.
  • Hilfetelefon Gewalt an Männern: 0800 1239900 (Montag bis Donnerstag 8 bis 20 Uhr, Freitag 8 bis 15 Uhr), maennerhilfetelefon.de. Außerhalb der Öffnungszeiten über 116 016 oder 116 117 erreichbar.
  • Frauenhaus-Koordinierung e. V.: Vermittlungs-Plattform frauenhauskoordinierung.de zur Schutz-Wohnung.
  • Polizei-Notruf 110.

6.3 Energie-Sperre oder Heizkosten-Notstand

  • Jobcenter oder Sozialamt: Eil-Antrag auf Übernahme der Energiekosten-Rückstände (§ 22 Absatz 8 SGB II oder § 36 SGB XII).
  • Härtefallfonds Energie der Länder und Kommunen, in Hessen umgesetzt über die kommunale Sozialverwaltung und mit wechselnden Förderrichtlinien.
  • Caritas-Energiesparberatung und "Stromspar-Check" (kostenlos für Leistungsbezieher), stromspar-check.de.
  • Schuldnerberatung bei Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder kommunaler Schuldnerberatung (kostenlos).

6.4 Akute wirtschaftliche Notlage (Hunger, Grundversorgung)

  • Tafel Deutschland: Suche nach lokaler Tafel über Ort oder Postleitzahl unter tafel.de. Kostenlose Lebensmittel für Leistungsberechtigte.
  • Sozialkaufhäuser: in vielen Städten kostenlose oder kostengünstige Kleidung und Möbel.
  • Sozialamt der Gemeinde: Beratung zu einmaligen Beihilfen (z. B. Kleidung, Umzug, Hausrat) nach § 24 SGB II oder § 31 SGB XII.

6.5 Psychische Krise oder Suizid-Gedanken

  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123 (24 Stunden, kostenlos, anonym, überkonfessionell), telefonseelsorge.de. Auch Chat, E-Mail und KrisenKompass-App.
  • Notruf 112 bei unmittelbarer Lebensgefahr.
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 (kassenärztlich, bundesweit, 24 Stunden) für akute Notfälle ohne Lebensgefahr.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamts deiner Wohnsitzgemeinde für regionale Krisen-Hilfe (in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt vorhanden).

Die Notfall-Hinweise werden prüfbar in die Report-Sektion "Sofort-Hilfen" aufgenommen, wenn der Rechner Fall-Konstellationen erkennt, die auf eine akute Notlage hindeuten (zum Beispiel Antrag auf Mietschuldenübernahme, vermutete Energie-Sperre, Angabe "Ich bin von Gewalt betroffen" in der optionalen Selbstauskunft, sofern eine solche in Phase 5 eingeführt wird).


7. Verweise auf kostenlose Beratungsstellen

7.1 Bundesweite Sozialverbände

  • VdK Deutschland (Sozialverband und Kriegsbeschädigte): vdk.de, Landesverband Hessen-Thüringen vdk.de/hessen-thüringen/, kostenlose Erstberatung, volle Fachberatung für Mitglieder, Rechtsschutz-Angebot für Mitglieder.
  • Caritas Deutschland: caritas.de, Hessen: Diözösan-Caritasverbände Limburg, Mainz und Fulda.
  • Diakonie Deutschland: diakonie.de, Hessen: Diakonie Hessen, Ederstr. 12, 60486 Frankfurt, diakonie-hessen.de.
  • Paritäischer Gesamtverband: paritä.org, Landesverband Hessen paritä-hessen.org.
  • Tacheles e. V. (spezialisiert SGB II): tacheles-sozialhilfe.de, Postanschrift Wuppertal, bundesweite Online-Beratung.
  • Deutscher Mieterbund (DMB): mieterbund.de, Ortsvereine für mietrechtliche Fragen.

7.2 Thema-spezifische Beratung

  • Schuldnerberatung: Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale, kommunale Schuldnerberatung.
  • Kinderschutzbund: Hilfe bei Kindeswohlgefährdung und sozialen Fragen junger Familien.
  • Pro Familia: Beratung bei Schwangerschaft, sexueller Gesundheit und Familie.
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO): umfassende Sozialberatung, viele Hessen-Stellen.

7.3 Fachanwaltsliste

Wir nennen keine individuellen Anwälte. Eine Fachanwaltssuche ist über die Rechtsanwaltskammer Frankfurt rak-ffm.de oder die Bundesrechtsanwaltskammer brak.de möglich, gefiltert nach Fachanwaltschaft Sozialrecht oder Verwaltungsrecht.

7.4 Behördliche Auskünfte

  • Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 5555 00, arbeitsagentur.de.
  • Familienkasse: 0800 4 5555 30.
  • Deutsche Rentenversicherung: 0800 1000 4800, deutsche-rentenversicherung.de.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bürgertelefon 030 221 911 001, bmas.de.

8. Stand und Anhänge

Stand

Dieser Disclaimer gilt in der Fassung vom 12.05.2026. Änderungen werden mit aktualisiertem Stand-Datum kenntlich gemacht. Bei Gesetzesänderungen (zum Beispiel Inkrafttreten der "Neuen Grundsicherung" nach SGB II am 1. Juli 2026) wird der Text in Ziffer 3.3 nachgezogen.