Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 12.05.2026

Diese Erklärung gilt für das Online-Angebot von ZuschussFreunde unter der Domain zuschussfreunde.de sowie alle von dort erreichbaren Unterseiten und Anwendungspfade (Rechner, Checkout, Report-Abruf). Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 (BGBl. I 2021 Nr. 46 S. 2970) in der jeweils gültigen Fassung, welches die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht umsetzt.

ZuschussFreunde ist ab dem Launch-Stichtag ein digitaler Dienst im Anwendungsbereich des BFSG. Als Dienstleister im Sinne des § 1 Absatz 3 BFSG richtet der Anbieter das Angebot so aus, dass es den Anforderungen an die Barrierefreiheit nach Anlage zum BFSG entspricht.

Hinweis zur Sprache: Diese Erklärung wird in Sie-Form und in der normalen Schriftsprache abgegeben. Eine Variante in Leichter Sprache ist in Abschnitt 11 zusammengefasst. Die vollständige Leichte-Sprache-Variante wird unter /leichte-sprache bereitgestellt, sobald das Tool live ist.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für:

  • Alle öffentlich zugänglichen Seiten unter zuschussfreunde.de einschließlich Marketing-Seiten, Leistungsbeschreibungen und Wissensbasis-Artikeln.
  • Den Rechner-Flow (Schritte 1 bis 5) und die Checkout-Seite.
  • Die nach Zahlung bereitgestellte Report-Seite einschließlich des PDF-Downloads.
  • Die E-Mail-Kommunikation im Rahmen der Vertragsabwicklung (Bestätigungs-, Report-Link- und Wartelisten-Mails).

Nicht vom Geltungsbereich umfasst sind Inhalte Dritter, die auf ZuschussFreunde lediglich verlinkt werden (z. B. offizielle Rechtsquellen, Behördenseiten, Rechner der Bundesagentur für Arbeit). Für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Status zum Stichtag 21.04.2026: WCAG 2.1 Level AA wird angestrebt. Das Tool befindet sich in Phase 4.5 (Implementation). Der Launch erfolgt erst, nachdem der technische Konformitäts-Audit nach WCAG 2.1 Level AA sowie die Prüfung nach der Norm EN 301 549 v3.2.1 erfolgreich abgeschlossen sind. Die Erklärung wird unmittelbar nach Launch auf "vollständig konform" oder ggf. "teilweise konform" mit benannten Ausnahmen umgestellt.

Bis zum Launch ist die Seite bewusst nicht öffentlich erreichbar. Diese Erklärung dokumentiert den angestrebten Stand zur Vorbereitung des Launches und ist zugleich die nach § 14 BFSG geforderte Konformitäts-Dokumentation, die vor Launch durch ein internes Audit und die Marktüberwachungsbehörde überprüfbar gemacht wird.

Im Einzelnen werden folgende Standards angewendet:

  • WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines des W3C).
  • EN 301 549 v3.2.1 als harmonisierte europäische Norm für den EAA.
  • BITV 2.0 als Orientierung, auch wenn sie formal nur öffentliche Stellen bindet. ZuschussFreunde richtet sich freiwillig an BITV-2.0-Anforderungen aus.

3. Umsetzungsmaßnahmen

Die Umsetzung folgt den Vorgaben der WCAG 2.1 Stufe AA und den ergänzenden Anforderungen des BFSG / der BFSGV. Kernbausteine:

  • Hohe Kontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für große Schrift, mindestens 3:1 für UI-Komponenten und grafische Objekte. Primärer Farbkontrast wird vor Launch mit axe-core und manuellem Test verifiziert.
  • Skalierbare Schrift ab mindestens 16 Pixel Basisgröße, responsive Skalierung bis 200 Prozent ohne Layoutbruch.
  • Screen-Reader-Kompatibilität durch semantisches HTML5, konsistente aria-label-Vergabe, logische Überschriftenhierarchie und vollständige Alternativtexte.
  • Vollständige Tastatur-Navigation ohne Maus-Anforderung. Tab-Reihenfolge entspricht Leserichtung, sichtbarer Fokus-Indikator auf allen interaktiven Elementen.
  • Ausreichende Klickflächen von mindestens 44 mal 44 CSS-Pixeln nach WCAG 2.5.5 AAA (freiwillig über Level AA hinaus).
  • Sprachauszeichnung durch lang="de" und bei Fachbegriffen situativ lang-Attribute.
  • Keine reine Farbkodierung als Bedeutungsträger. Fehler, Pflichtfelder und Status werden zusätzlich durch Icons, Text oder Strukturmerkmale kenntlich gemacht.
  • Einfache-Sprache-Variante jeder Leistungsbeschreibung. Zielniveau CEFR A2 bis B1.
  • Animations- und Autoplay-Verzicht im gesamten Checkout-Flow. Bewegungs- oder Zeitbegrenzungs-Elemente werden vermieden oder mit Pause-Möglichkeit versehen.
  • Fehlertoleranz bei Formulareingaben. Eingaben bleiben nach Validierungs-Fehlern erhalten und werden mit eindeutiger Fehlermeldung und Korrektur-Hinweis begleitet.
  • Konsistente Navigation und wiederkehrende Bedienmuster.
  • Barrierefreier PDF-Report nach PDF/UA-1 (ISO 14289-1) mit korrekt strukturierter Tagging-Hierarchie, Alternativtexten, Sprachkennzeichnung und Tabulatorreihenfolge. Vor Launch mit PAC 2024 geprüft.

4. Nicht barrierefreie Inhalte (zum Launch-Stichtag noch nicht befüllt)

Sobald der Launch erfolgt, wird dieser Abschnitt ausgefüllt. Mogliche Ausnahmen werden transparent benannt. Mögliche Kategorien:

  • Grundsätzlich unverhältnismäßige Belastung nach § 16 BFSG: keine geplant.
  • Veröffentlichte Inhalte Dritter: verlinkte Seiten der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter Hessen, der gesetze-im-internet.de-Plattform. Für deren Barrierefreiheit haften die jeweiligen Anbieter.
  • Technische Einschränkungen: Stripe-Hosted-Checkout. Der Zahlungsvorgang findet auf einer Stripe-Domain statt, deren Barrierefreiheit durch die Stripe Payments Europe Ltd. verantwortet wird. ZuschussFreunde überprüft regelmäßig stichprobenhaft, dass Stripe WCAG 2.1 AA einhält, und weist bei Mängeln auf einen alternativen Zugangsweg hin.

Bis zum Launch wird hier 🟡 OFFEN bis Phase 4.5 Audit geführt.

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.04.2026 im Rahmen von Phase 4.4b-i (Legal-Paket) durch den Anbieter erstellt. Die Grundlage ist das BFSG in der zum Stichtag gültigen Fassung, Artikel 29 Richtlinie (EU) 2019/882 sowie die Ausführungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Die Erklärung wird vor Launch auf Basis eines technischen Konformitäts-Audits aktualisiert und mindestens jährlich sowie bei jeder wesentlichen inhaltlichen oder technischen Änderung überprüft.

6. Nächste planmäßige Überprüfung

  • Erste Überprüfung nach Launch: innerhalb von vier Wochen nach Produktiv-Start.
  • Folgeprüfungen: jährlich, jeweils zum Jahrestag des Launches.
  • Anlass-Prüfungen: bei jeder Änderung von Rechner-Flow, Checkout-Flow oder Report-Layout; bei jedem Austausch einer der Drittdienste (Stripe, easybill, Brevo, hCaptcha); bei jeder Änderung der zugrundeliegenden Norm (WCAG, EN 301 549, BFSG).

Das Datum der jeweils letzten Überprüfung wird im Frontmatter dieser Datei (stand:) und im Anhang A geführt.

7. Feedback-Kanal

Barrieren auf zuschussfreunde.de, die Ihnen den Zugang zum Angebot erschweren oder verhindern, können Sie uns jederzeit melden. Wir reagieren auf jede Meldung, fragen bei Bedarf zurück und beheben erkannte Barrieren innerhalb angemessener Frist.

Wir wünschen uns von Ihnen: eine möglichst konkrete Beschreibung, welche Seite und welche Funktion betroffen ist, welche Hilfstechnik Sie verwenden (z. B. Screenreader mit Name und Version, Vergrößerungs-Software, Braille-Zeile, Sprachsteuerung) und worin die konkrete Hürde besteht.

Kontakt für Barrierefreiheits-Feedback:

  • E-Mail: hello@zuschussfreunde.de
  • Post: Tobias Wenderoth, Paul-Joseph-Str. 12, 64658 Fürth (Odenwald)
  • Telefon: 06253-9381187 (werktags 09:00 bis 17:00 Uhr)

Antwort-Zeitziel: erste Rückmeldung binnen drei Werktagen. Behebungs-Frist abhängig vom Aufwand, angestrebt binnen 30 Tagen. Bei längerer Behebungsdauer Zwischenstand mit konkreter Schätzung.

8. Durchsetzungsverfahren

Konnten wir Ihrer Rückmeldung oder Ihrem Beschwerde-Grund nicht zu Ihrer Zufriedenheit nachkommen, können Sie sich an die nach hessischem Landesrecht zuständige Marktüberwachungsbehörde und die Durchsetzungsstelle wenden:

Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) beim Regierungspräsidium Gießen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle nach dem BFSG Landgraf-Philipp-Platz 1-7 35390 Gießen Telefon: +49 641 303-2902 E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de Web: lbit.hessen.de

Das LBIT nimmt sowohl die Aufgaben der Marktüberwachung für Dienstleistungen nach dem BFSG wahr als auch die Durchsetzungsstelle. Die Leiterin ist die Landesbeauftragte der hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe.

Ergänzend kann bundesweit die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg angesprochen werden, wenn eine länderübergreifende Bewertung gewünscht ist. Kontakt: Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de.

9. Hinweis: Schlichtungsstelle BGG (öffentliche Stellen)

Die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist für ZuschussFreunde als privaten Anbieter nicht zuständig. Sie schlichtet ausschließlich Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes. Für private Anbieter digitaler Dienste ist die in Ziffer 8 genannte Marktüberwachungs- und Durchsetzungsstelle zuständig.

10. Alternative Zugangswege

Falls eine konkrete Funktion des Tools für Sie nicht zugänglich ist oder Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Rechners benötigen, bieten wir folgende alternative Zugangswege:

  • Helfer-Modus im Tool: Eine andere Person (z. B. Sozialarbeiter, Angehöriger, ehrenamtlicher Helfer) kann den Rechner stellvertretend nutzen. Details in den AGB und der Datenschutzerklärung (vgl. tool-konzept/paywall-dsgvo.md Abschnitt Q).
  • Telefonische Rückfrage: werktags 09:00 bis 17:00 unter 06253-9381187. Das Tool selbst kann nicht telefonisch durchgeführt werden. Wir können jedoch Fragen zur Bedienung beantworten und auf regionale Sozialverbände verweisen, die vor Ort Unterstützung anbieten.
  • Verweis auf Sozialverbände: VdK, Caritas, Diakonie, Paritäischer und Deutscher Mieterbund bieten örtliche Beratung an. Kontaktdaten der hessischen Stellen sind in der Wissensbasis hinterlegt.

11. Variante in Leichter Sprache (Kurzfassung)

ZuschussFreunde ist eine Internet-Seite. Diese Seite hilft Menschen beim Finden von Geld vom Staat.

Diese Seite will barrierefrei sein. Das heißt:

  • Die Schrift ist groß genug zum Lesen.
  • Die Farben sind gut zu sehen.
  • Sie können die Seite auch ohne Maus bedienen.
  • Ein Screenreader kann die Seite vorlesen.

Wir geben uns viel Mühe. Es kann trotzdem sein, dass etwas nicht funktioniert. Bitte sagen Sie uns, wenn etwas nicht funktioniert. Sie können uns schreiben oder anrufen:

  • E-Mail: hello@zuschussfreunde.de
  • Telefon: 06253-9381187

Wir antworten binnen drei Werktagen.

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich beschweren. Die Beschwerde-Stelle ist das LBIT in Gießen. Die Adresse steht oben in Punkt 8.

Die vollständige Erklärung in Leichter Sprache ist in Arbeit und wird unter /leichte-sprache veröffentlicht, sobald das Tool live ist.

12. Stand

Diese Erklärung gilt in der Fassung vom 12.05.2026. Änderungen werden mit aktualisiertem Stand-Datum kenntlich gemacht.